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Der Kaminfeger ist für die vorschriftsgemässe
und fachgerechte Reinigung von Feuerungsanlagen
verantwortlich. |
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Die Reinigungen sind jeweils durch den Kaminfeger
mit Datum und Unterschrift
im Gebäudekontrollheft einzutragen. |
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Schadhafte oder feuergefährliche Feuerungsanlagen
sind durch den
Kaminfeger im Gebäudekontrollheft zu vermerken und dem Anlageneigentümer/Anlagennutzer
zu melden. |
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Bei grosser Gefahr oder wenn Mängel trotz
wiederholter Aufforderung nicht behoben werden,
ist durch den Kaminfeger der Feuerpolizei der
jeweiligen
Gemeinde Meldung zu erstatten. |
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Anlageneigentümer/Anlagennutzer, die sich
der vorschriftsgemässen Reinigung der Feuerungsanlagen |
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widersetzen, sind durch den Kaminfeger bei der
Feuerpolizei der jeweiligen Gemeinde zu melden. |